Aufruf zur Debatte – Die Ausgangslage

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„Die Kommission ruft alle Bürgerinnen und Bürger sowie alle Interessenträger dazu auf, sich an einer breit angelegten öffentlichen Debatte zu beteiligen, um eine nachhaltige Lebensmittelpolitik zu formulieren, und zwar auch im Rahmen von Versammlungen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene.“

EU-Kommission

An dieser breiten Debatte wollen wir, die europäischen Landwirte uns beteiligen. Die
bunten Gabeln sind dabei als Bindeglied zwischen Bauern (Arbeitsmittel) und den Bürgern
(Verzehr unserer Lebensmittel) zu verstehen. Sie sollen deutlich machen, dass die
vorliegende Strategie das Potential hat, viele Betriebe zur Aufgabe zu zwingen. Dies
können und werden wir Landwirte nicht ohne Widerspruch hinnehmen.
Um weitere Kommentare, Einwände und Lösungsvorschläge zu addressieren, wird die
EU-Kommission aufgefordert – vor weiteren Schritten – in allen Ländern der EU die
Möglichkeit der Beteiligung in der jeweiligen Landessprache zu schaffen.

Landwirte als Hauptverursacher von Klimawandel und Umweltzerstörung

Einige Sätze aus der Strategie, die von einigen Bürger vermutlich so gesehen werden, für einen Landwirt jedoch problematisch sind:

…Darüber hinaus haben die Herstellung, die Verarbeitung, der Einzelhandel, die Verpackung und der Transport von Lebensmitteln einen wesentlichen Anteil an der Verschmutzung von Luft, Böden und Wasser und an den Treibhausgasemissionen sowie tiefgreifende Auswirkungen auf die biologische Vielfalt. Obwohl der Übergang der EU zu nachhaltigen Lebensmittelsystemen in vielen Bereichen eingeleitet ist, sind diese Systeme nach wie vor einer der Hauptverursacher von Klimawandel und Umweltzerstörung. Es ist dringend erforderlich, die Abhängigkeit von Pestiziden und antimikrobiellen Mitteln zu verringern, den übermäßigen Einsatz von Düngemitteln zu reduzieren, den ökologischen Landbau zu intensivieren, den Tierschutz zu verbessern und den Verlust an biologischer Vielfalt rückgängig zu machen.

Die Herstellung, Verarbeitung usw. von Lebensmitteln haben tatsächlich Auswirkungen, was aber auch vollkommen logisch ist. Nicht zuletzt sind sie Ergebnis, Auswirkung oder Folge von nationalen wie EU-weiten rechtsgültigen Regeln und Vorschriften, an die sich der weitaus überwiegende Teil aller im Agrarsektor Beteiligten auch halten und gehalten haben. Die Lebensmittelerzeugung als den Hauptverursacher von Klimawandel und Umweltzerstörung zu benennen, ist ein durch nichts zu rechtfertigender Schlag ins Gesicht eines jeden, der Nahrungsmittel produziert. Wie wesentlich sie im Vergleich zu anderen Faktoren tatsächlich in Europa ist, ist oft genug untersucht worden.

Die EU-Kommission nennt in der gesamten Studie keine konkreten Zahlen und Fakten, sondern benutzt das bekannte und gängige Vokabular, um die Landwirte auf die Anklagebank zu setzen. Die Produktion von Lebensmitteln hat immer Auswirkungen auf Luft, Boden, Wasser und biologische Vielfalt.

Diesen Zielkonflikt kann man nicht auflösen.

Lebensmittelversorgungskette und Lebensmittelpreise

Die EU hat sich zum Ziel gesetzt, den ökologischen und klimatischen Fußabdruck des Lebensmittelsystems der Union zu verkleinern und dessen Resilienz zu stärken, die Ernährungssicherheit angesichts des Klimawandels und des Verlusts an biologischer Vielfalt sicherzustellen und den globalen Wandel hin zu einer wettbewerbsgerechten Nachhaltigkeit vom Hof auf den Tisch anzuführen und die neuen Chancen, die sich bieten, zu nutzen.

EU-Kommission

Zwei Ansätze, dies zu erreichen, sollen hier vorgestellt werden. Die Kommission will

  1. die gesicherte Versorgung mit Lebensmitteln, die Ernährung und die öffentliche Gesundheit sicherstellen – dafür müssen alle Menschen Zugang zu ausreichenden, nahrhaften und nachhaltigen Lebensmitteln haben, die hohe Standards in Bezug auf Sicherheit und Qualität, Pflanzengesundheit sowie Tiergesundheit und Tierschutz erfüllen und die gleichzeitig den Ernährungsbedürfnissen und -gewohnheiten gerecht werden;
  2. die Preise für Lebensmittel erschwinglich halten und gleichzeitig einen gerechteren wirtschaftlichen Ertrag in der Lieferkette erzeugen, damit schließlich die nachhaltigsten Lebensmittel auch die erschwinglichsten sind, die Wettbewerbsfähigkeit des EU-Versorgungssektors fördern, den fairen Handel unterstützen, neue Geschäftsmöglichkeiten schaffen und gleichzeitig die Integrität des Binnenmarkts wahren und die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz schützen.

Punkt 1 ist selbstverständlich. Die Faktoren werden heute schon erfüllt.
Zu Punkt 2: Die Landwirte erwarten schon seit langem einen „gerechten wirtschaftlichen Ertrag in der Lieferkette“. Billige Lebensmittel liefern sie schon seit Jahrzehnten.

Die EU-Kommission benennt in der gesamten Studie nicht, wie sie dies konkret erreichen will. Die Begriffe „fördern“, „unterstützen“, „wahren“ und „schützen“ sind so beliebig, dass niemand damit etwas anfangen kann. Und auch über das was “fairer Handel” ist gehen die Meinungen weit auseinander. Dies gilt sowohl im Binnenmarkt, vor allem aber auch für die Handelsbedingungen mit Drittstaaten. Der Zielkonflikt zwischen gesicherter Versorgung, nachhaltiger Erzeugung und billigen Preisen wird hier überdeutlich.

Nachhaltig Lebensmittelerzeugung sicherstellen

Dazu schreibt die EU-Kommission:
Landwirte, Fischer und Aquakulturproduzenten müssen ihre Erzeugungsmethoden rascher umgestalten und naturbasierte, technologische, digitale und weltraumgestützte Lösungen vollständig ausschöpfen, um die Klima- und Umweltergebnisse zu verbessern, die Klimaresilienz zu erhöhen und den Einsatz von Betriebsmitteln (z. B. Pestizide, Düngemittel) zu verringern und zu optimieren.

Sollte die Kommission dies wirklich ernst meinen, werden viele Betriebe in der EU kurz- und mittelfristig aus der Nahrungsmittelproduktion aussteigen. Für digitale und weltraumgestützte Lösungen (bitte konkret benennen!) fehlen diesen Betrieben die finanziellen und teilweise auch die fachlichen Möglichkeiten.

Inwieweit die Digitalisierung eine Verringerung von Betriebsmitteln möglich machen, beruht auf Vermutungen und Erwartungen als auf harten Fakten. Auch ist es fraglich ob die von der Landwirtschaft geforderte Umstellungsgeschwindigkeit seitens der Technikanbieter zeitlich ermöglicht wird und gewollt ist. Aussagen einer Ministerin “Es braucht keine 5G an jeder Milchkanne” lassen daran Zweifel aufkommen.

Die EU-Kommission nennt Forderungen, für deren Erfüllung sie Maßnahmen benennt, die hohe Investitionen erfordern und deren Lösungen zum Teil noch nicht existieren. Das ist unseriös. Kleine Betriebe erhalten wollen, gleichzeitig von diesen aber hohe Investitionen zu fordern, ist ein Zielkonflikt.

Kreislaufwirtschaft als Potential

Dazu schreibt die EU-Kommission:
Die biobasierte Kreislaufwirtschaft birgt für die Landwirte und ihre Genossenschaften nach wie vor ein weitgehend ungenutztes Potenzial. So bieten beispielsweise fortschrittliche Bioraffinerien, die Biodünger, Eiweißfuttermittel, Bioenergie und Biochemikalien herstellen, Möglichkeiten für den Übergang zu einer klimaneutralen europäischen Wirtschaft und die Schaffung neuer Arbeitsplätze in der Primärerzeugung. Die Landwirte sollten die Gelegenheit zur Verringerung der Methanemissionen von Nutztieren nutzen, indem sie die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen ausbauen und in Fermenter für die Biogaserzeugung aus landwirtschaftlichen Abfällen und Reststoffen wie Gülle investieren. Landwirtschaftliche Betriebe haben auch das Potenzial, Biogas aus anderen Abfall- und Reststoffen, etwa aus der Lebensmittel- und Getränkeindustrie, aus Schmutzwasser, Abwasser und Siedlungsabfällen, zu erzeugen. Bauernhöfe und Scheunen eignen sich häufig hervorragend für die Anbringung von Solarpaneelen, daher sollten solche Investitionen in den künftigen GAP-Strategieplänen Priorität erhalten.

Die EU-Kommission verkennt, wie viele Landwirte schon heute in die oben genannten Felder investiert haben. Vokabeln wie „die Landwirte sollten die Gelegenheit nutzen“ oder „landwirtschaftliche Betriebe haben das Potential“ verkennen, dass Landwirte selbstständige Unternehmer sind und nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten ihre Betriebe führen.


Die Erfahrungen der Landwirtschaft mit einer politisch gewollten und geförderten Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen (“Ölscheichs von morgen”) und einer späteren Verurteilung genau diese Nutzung sind noch gegenwärtig. Kleiner Aspekt am Rande: Solarpaneele und Solarthermie sind in Deutschland auf denkmalgeschützten Bauernhöfen verboten.

Wenn die EU die oben genannten Betriebszweige zukünftig stärker fördern will und die Rahmenbedingungen verändert, wird ein stärkeres Engagement wahrscheinlich werden. Ansonsten besteht ein Zielkonflikt.

Pestizide um 50% verringern

Was schreibt die EU-Kommission?
Der Einsatz chemischer Pestizide in der Landwirtschaft trägt zur Verschmutzung von Böden, Wasser und Luft sowie zum Verlust der biologischen Vielfalt bei und kann Nichtzielpflanzen, Insekten, Vögeln, Säugetieren und Amphibien schaden. Die Kommission hat bereits einen harmonisierten Risikoindikator aufgestellt, um die Fortschritte bei der Verringerung der mit Pestiziden verbundenen Risiken zu quantifizieren. Demzufolge haben sich diese Risiken in den letzten fünf Jahren um 20 % verringert. Die Kommission wird weitere Maßnahmen ergreifen, um bis 2030 den Einsatz von und das Risiko durch chemische Pestizide insgesamt um 50 % und den Einsatz von Pestiziden mit höherem Risiko um 50 % zu verringern.

Dazu einige Fragen: Was soll erreicht werden? Was ist mit „chemischen Pestiziden“ exakt gemeint? Auch Kupfer? 50% Verringerung wovon? Vom Wirkstoff, vom Produkt, vom Umsatz? Welches Jahr ist die Ausgangsbasis? Warum wird zwischen chemischen Pestiziden und Pestiziden mit höherem Risiko unterschieden? Warum wurde als Maßzahl 50% gewählt? Warum nicht 30% oder 80%? Warum nicht ein generelles Verbot? Ist die Nutzung von „Chemie“ generell negativ oder nur wenn es um Landwirtschaft geht?


Sind die zum Schutz von Pflanzen und Tieren – etwa vor Viren – verwendeten chemischen Stoffe nun sprachlich bewusst negativ konnotierte “Pestizide” oder sind es doch Pflanzenschutzmittel und Tierarzneien? Ist das verständlich in einer Zeit, wo die ganze Welt neue chemische Stoffe sucht um Menschen vor Viren zu schützen? Offen bleibt auch die Frage, wie sehr bei chemischen Wirkstoffen vor allem bei Arzneien und Pflanzenschutzmitteln einer nahezu völligen Abhängigkeit Europas vom asiatischen Raum gegengesteuert werden will.

Dieses Kapitel ist in sich unlogisch. Es bleibt völlig unklar, was konkret damit erreicht werden soll. Woran soll der Erfolg gemessen werden? Wo ist der Referenzwert, das Referenzjahr? Konsequent wäre ein vollständiges Verbot aller Pflanzenschutzmitteln, incl. biologischer Präparate. Denn auch diese wirken sich durch chemische Vorgänge negativ auf die biologische Vielfalt aus. Nur durch ein vollständiges Verbot lässt sich der Zielkonflikt auflösen. Doch dann entsteht ein neuer Zielkonflikt: die politisch und gesellschaftlich erwünschte Versorgung der eigenen Bevölkerung mit regionalen Produkten ist dann nicht zu gewährleisten.

Nährstoffverluste um 50% verringern

Dazu die Kommission:
Aufgrund eines übermäßigen Eintrags und angesichts der Tatsache, dass nicht alle in der Landwirtschaft verwendeten Nährstoffe tatsächlich von den Pflanzen aufgenommen werden, befindet sich in der Umwelt ein Nährstoffüberschuss (insbesondere an Stickstoff und Phosphor), der eine weitere Hauptquelle der Luft-, Boden- und Wasserverschmutzung sowie der Klimaschädigung ist. Dadurch hat sich die biologische Vielfalt in Flüssen, Seen, Feuchtgebieten und Meeren verringert. Die Kommission wird Maßnahmen ergreifen um die Nährstoffverluste bei gleichbleibender Bodenfruchtbarkeit um mindestens 50 % zu verringern. Dadurch wird der Einsatz von Düngemitteln bis 2030 um mindestens 20 % reduziert.


Ein sehr ambitioniertes Ziel: Nährstoffverluste bei gleichbleibender Bodenfruchtbarkeit um mindestens 50 % verringern. Es fehlt die Antwort, wie das gehen soll. Gleichzeitig soll die Landwirtschaft aber CO2 speichern. Das ist definitiv ein Zielkonflikt.

Mindestens 25% Bio-Landbau bis 2030

Was schreibt die Kommission?
Der Markt für Biolebensmittel wird weiter wachsen und der ökologische Landbau muss weiter vorangetrieben werden. Er wirkt sich positiv auf die biologische Vielfalt aus, schafft Arbeitsplätze und bietet attraktive Bedingungen für Junglandwirte…
…Zusätzlich zu den GAP-Maßnahmen wie Öko-Regelungen, Investitionen und Beratungsdiensten sowie den Maßnahmen der gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) wird die Kommission einen Aktionsplan für ökologische Landwirtschaft vorlegen. Mit diesem werden die Mitgliedstaaten dabei unterstützt, sowohl das Angebot als auch die Nachfrage nach ökologischen Erzeugnissen anzukurbeln. Das Verbrauchervertrauen wird dabei durch Absatzförderungskampagnen und ein umweltfreundliches öffentliches Beschaffungswesen sichergestellt und die Nachfrage wird so angekurbelt. Dieser Ansatz wird zur Verwirklichung des Ziels beitragen, bis zum Jahr 2030 mindestens 25 % der landwirtschaftlichen Flächen in der EU ökologisch zu bewirtschaften und die ökologische Aquakultur beträchtlich auszubauen.


Der Ansatz, den Absatz für Bio-Lebensmittel zu fördern, ist richtig. Wenn der Absatz (zu auskömmlichen Preisen) funktioniert, wird die Erzeugung folgen. Eine Kette macht nur dann Sinn, wenn man an ihr zieht.


Es muss aber sichergestellt sein, dass keine Bio-Produkte aus dem Ausland mit geringeren Normen vom Handel präferiert werden und somit die Entwicklung in vielen europäischen Ländern torpediert. Gerade das passiert derzeit. Bio-Importe aus China und Bio-Förderung in Europa ist ein Zielkonflikt.

Angemessenes Einkommen für die Landwirte

Was schreibt die Kommission?
Die neue GAP, die die Kommission im Juni 2018 vorgeschlagen hat, soll den Landwirten helfen, ihre Umwelt- und Klimaleistung durch eine Verlagerung des Schwerpunkts auf Ergebnisse, eine bessere Nutzung von Daten und Analysen, verbesserte verbindliche Umweltstandards, neue freiwillige Maßnahmen und eine stärkere Konzentration auf Investitionen in umweltfreundliche und digitale Technologien und Verfahren zu verbessern. Sie soll auch ein angemessenes Einkommen garantieren, mit dem sie ihre Familie ernähren und Krisen jeglicher Art überstehen können.

Besser kann man den Wunsch vieler Landwirte nicht ausdrücken „Sie soll auch ein angemessenes Einkommen garantieren, mit dem sie ihre Familie ernähren und Krisen jeglicher Art überstehen können“.
Die alte GAP hat es jedenfalls nicht geschafft. Von einer angemessenen Teilhabe der Landwirtschaft an der Steigerung des allgemeinen Wohlstands ist auch diesmal wieder nicht die Rede. Stattdessen wird das Heil in der Digitalisierung gesucht, die sich vor allem kleine und mittlere Betriebe nicht mehr leisten können. Nicht nur für osteuropäische Kleinstbetriebe wäre dies das endgültige Aus.

Wettbewerbsfähigkeit und Ernährungssicherheit

Was schreibt die Kommission?
Der Klimawandel und der Verlust an biologischer Vielfalt stellen akute und dauerhafte Bedrohungen für die Ernährungssicherheit und die Existenzgrundlagen dar. Im Kontext der vorliegenden Strategie wird die Kommission die Ernährungssicherheit sowie die Wettbewerbsfähigkeit von Landwirten und Lebensmittelunternehmern weiterhin genau im Blick behalten.

„Weiterhin genau im Blick behalten“. Was für eine Aussage!!! Den Willen zu Umsetzung und Durchsetzung strahlen solche Allgemeinplätze nicht aus. Mittel und Maßnahmen zu deren Verwirklichung werden nicht mal angeführt.


Über den unbedingten europäischen Willen zu Nutzung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse in Forschung und Technik erfährt man auch wenig. Und auch zu Crispr CAS kein Wort. Ernährungssicherheit ohne technischen Fortschritt ist ein Zielkonflikt.

Lebensmittelverschwendung

In einem sehr kurzen Kapitel geht die Kommission auch auf dieses Thema ein:
Die Kommission hat sich verpflichtet, die Lebensmittelabfälle pro Kopf auf Ebene des Einzelhandels und der Verbraucher bis 2030 zu halbieren (SDG-Zielvorgabe Nr. 12.3). Auf der Grundlage der neuen EU-Methodik zur Quantifizierung der Lebensmittelverschwendung und der von den Mitgliedstaaten für 2022 erwarteten Daten wird sie einen Referenzwert festlegen und rechtsverbindliche Ziele zur Reduzierung der Lebensmittelabfälle in der gesamten EU vorschlagen.

„Einen Referenzwert festlegen und Ziele vorschlagen.“ Wie die Lebensmittelverschwendung eingedämmt werden soll, findet man auch in dieser Strategie wieder einmal nicht. Also bleibt es – wie schon so oft- eine leere Worthülse.

Lebensmittel-Importe

Was schreibt die Kommission?
Importierte Lebensmittel müssen weiterhin den einschlägigen EU-Vorschriften und ‑Normen entsprechen. Die Kommission wird bei der Prüfung von Anträgen auf Einfuhrtoleranzen für Pestizidwirkstoffe, die in der EU nicht mehr genehmigt sind, Umweltaspekte berücksichtigen und gleichzeitig die Einhaltung von WTO-Standards und -Verpflichtungen wahren. Um der globalen Bedrohung durch antimikrobielle Resistenzen zu begegnen, müssen Erzeugnisse tierischen Ursprungs, die in die EU eingeführt werden, im Einklang mit der kürzlich angenommenen Verordnung über Tierarzneimittel strengen Anforderungen an den Einsatz von Antibiotika genügen.

Das sind Selbstverständlichkeiten. Richtig wäre es, nur noch den Import von Lebensmittel zuzulassen, die unter den gleichen gesetzlichen Vorschriften erzeugt worden sind und den gesellschaftlichen Wünschen entsprechen, die auch in Europa gelten. Das ist heute nicht der Fall.


Es drängt sich der Eindruck auf, dass die Landwirtschaft es klaglos akzeptieren soll, dass Lebensmittel mit niedrigeren Standards von Ländern außerhalb Europas importiert werden, damit andere, exportorientierte Wirtschaftszweige in Europa davon profitieren. Die Landwirtschaft in ihrer heutigen Vielfalt erhalten, gleichzeitig aber Importe mit niedrigeren Standards zulassen ist ein Zielkonflikt.